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Unsere AGB's
Impressum



1. Aufträge

Alle eingehenden Aufträge werden schriftlich bestätigt. Berichtigungen
der Aufträge bzw. Auftragsbestätigungen müssen innerhalb 3 Tagen in 
schriftlicher Form bei uns vorliegen. Für telefonisch übermittelte Aufträ-

ge wird bei sofortiger Auslieferung keine Gewähr für die Richtigkeit 
des Auftrages übernommen. Die Erteilung einer Rechnung steht der 
förmlichen Auftragsbestätigung gleich.

2. Preise  
Unsere Angebotspreise verstehen sich netto in Euro und gelten,
wenn nicht anders vereinbart, ab Werk Eschhofen/Lahn. Listenpreise
gelten unter dem Vorbehalt ihres Fortbestandes. Der am Tage der
Lieferung gültige Listenpreis zuzüglich sämtlicher zu diesem Zeitpunkt 
eventuell erhobener Zuschläge ist maßgebend. Verpackungs- und 
Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Auf den Endpreis wird die 
Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe aufgeschlagen.

3. Kreditgrundlage
Grundlage eines Auftrages ist die stets unverminderte Kreditwürdigkeit
des Käufers. Bei Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse,
namentlich bei Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens,
aber auch bei Wechsel- und Scheckprotesten sind wir berechtigt, auf 
Vorauskasse zu bestehen oder vom Auftrage zurückzutreten.

4. Liefertermin  
Wir bemühen uns, genannte Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten.
Alle nicht von uns zu vertretenden Ereignisse, namentlich Fälle von
höherer Gewalt (z. B. Krieg, Blockade, Feuer, Aufruhr, Streik, Betriebs-
störungen bei Vorlieferanten oder bei uns) sowie unvorhersehbare
behördliche Maßnahmen berechtigen uns, nach unserer Wahl entweder
vom Auftrag zurücktreten, im Rahmen des Möglichen Teillieferungen
zu erbringen oder den Zeitpunkt der Lieferung um die Dauer der hin-
dernden Ereignisse hinauszuschieben. Geraten wir in Verzug, so kann
der Käufer lediglich ein Rücktrittsrecht herleiten. Eine Nachfrist muß auf
mindestens 4 Wochen bemessen sein und muß per Einschreibebrief
gesetzt werden.

5. Sonderanfertigungen und Rücknahme  
Ware, die wir speziell für Sie anfertigen oder bei Vorlieferanten bestellen, 
kann weder annulliert, noch zurückgenommen werden. Rücknahme von 
Lagerware kann nur ausnahmsweise erfolgen. In diesen Fällen muß der 
Käufer die Unkosten für die Rücknahme tragen. Gutschrift ist nur dann 
möglich, wenn Tag der Lieferung und Rechnungsnummer bekannt sind.

6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Absendung ab Werk bzw. Lager auf den Käufer
über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert
sich der Versand durch Verschulden des Käufers, so geht die Gefahr
bereits vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Versi-
cherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und
Kosten des Käufers.

7. Gewährleistung
Der Käufer wird ausdrücklich auf die Pflicht zur unverzüglichen Unter-
suchung der gelieferten Ware hingewiesen. Offensichtliche und erkenn-
bare Mängel sind durch den Käufer ohne Verzögerung, spätestens je-
doch innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware und vor Verarbeitung
oder Einbau schriftlich, unter spezifizierter Mängelangabe anzuzeigen. 
Voraussetzung für ein Einstehen unsererseits ist außer der Einhaltung
dieser Frist auch, dass uns die Möglichkeit zur sofortigen Besichtigung 
eingeräumt wird. Nach begonnener Verarbeitung oder begonnenem
Einbau der gelieferten Ware können Mängelrügen nicht mehr erhoben 
werden. Bei rechtzeitig angezeigten Mängeln räumen wir anstelle der 
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche das Recht auf Nachbesserung
oder Ersatzlieferung ein. Für den Fall, dass wir der Verpflichtung zur 
Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferungen innerhalb einer vom Käufer in 
schriftlicher Form zu setzenden angemessenen Nachfrist nicht nach-
kommen, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die 
Geltendmachung weitgehender Ansprüche, insbesondere wegen
Folgeschäden auch aus positiver Vertragsverletzung, verschulden bei 
Vertragsschluß, unerlaubter Handlung oder zugesicherte Eigenschaften
sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober 
Fahrlässigkeit. 

8. Zahlungsbedingungen  
Sämtliche Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab 
Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar. Überschreitet
der Käufer das Zahlungsziel, so ist der Rechnungsbetrag, ohne dass es
einer weiteren förmlichen Inverzugsetzung bedürfte mit banküblichen
Verzugszinsen zu verzinsen. Im Falle des Verzuges des Käufers wer
-
den sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbin-  
dung sofort fällig. Für den Fall des Verzuges des Käufers sind wir ferner 
berechtigt, von einem noch offenstehenden Auftrag zurückzutreten und
alle weiteren Lieferungen von Vorauskasse abhängig zu machen.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht kann an uns geschuldeten Zahlungen nicht 
ausgeübt werden. Eine Aufrechnung ist nur mit solchen Forderungen
zulässig, deren Rechtmäßigkeit wir zuvor schriftlich anerkannt haben.

10. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus
der Geschäftsverbindung bestehender Forderungen unser Eigentum 
(Kontokorrentvorbehalt). Im Falle des Rücktritts vom Auftrage sind wir 
berechtigt, die sofortige Rücklieferung auf Kosten des Käufers zu ver-
langen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers an unserem Eigentum
ist ausgeschlossen. Der Käufer ist zur Verfügung über unser Eigentum
nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt.
Zu einer auch im Range anschließenden Verpfändung oder Sicherungs-
übereignung ist er nicht befugt.
Alle Ansprüche aus dem Weiterverkauf unseres Eigentums tritt der
Käufer im voraus in Höhe unserer anteiligen Lieferpreise an uns ab.
Der Käufer verpflichtet sich, im Falle der Weitveräußerung auf Kredit 
seinerseits das Eigentum bis zur völligen Barzahlung vorzubehalten.
Die daraus sich ergebenden dringlichen Ansprüche gelten schon jetzt
als an uns abgetreten.
Die vorstehende Abtretung nehmen wie hierdurch an.  
Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
unserer Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Er ist
aber nicht berechtigt, über solche Forderungen durch Abtretung an
Dritte zu verfügen.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, sich ab sofort
jeder Verfügung über unser Eigentum zu enthalten und uns ein Ver-
zeichnis unseres Eigentums sowie eine Liste der abgetretenen Außen-
stände mit allen zum Einzug erforderlichen Details mitzuteilen und nach 
unseren Weisungen den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt
auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung
aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Von 
Zugriffen Dritter auf unser Eigentum sowie Pfändungen an uns abgetre-
tene Ansprüche sind wir unverzüglich zu unterrichten.
Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen 
Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weite-
res unser Eigentum an den Käufer übergeht und die abgetretenen For-
derungen ihm ohne Einschränkung zustehen. Vermischung und
Verarbeitung von uns gelieferter Ware erfolgt in unserem Namen, so
daß das Miteigentum gemäß § 947 ff BGB unmittelbar auf uns über-
geht. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für alle
Sachen, die in unserem Miteigentum stehen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht, auch im Verhältnis zu ausländischen Ge-
schäftspartnern.
Erfüllungsort für  Lieferung und Zahlung sowie der Gerichtsstand ist 
Limburg/Lahn.

12. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zah-
lungsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.

EULBERG HOLZBEARBEITUNG GMBH
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· 65531 LIMBURG/LAHN
SCHULSTRASSE 7 · 65552 LIMBURG/ESCHHOFEN
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