1.
Aufträge
Alle eingehenden Aufträge werden schriftlich bestätigt. Berichtigungen
der Aufträge bzw. Auftragsbestätigungen müssen innerhalb 3 Tagen in
schriftlicher Form bei uns vorliegen. Für telefonisch übermittelte Aufträ-
ge wird bei sofortiger Auslieferung keine Gewähr für die Richtigkeit
des Auftrages übernommen. Die Erteilung einer Rechnung steht der
förmlichen Auftragsbestätigung gleich.
2.
Preise
Unsere
Angebotspreise verstehen sich netto in Euro und gelten,
wenn
nicht anders vereinbart, ab Werk Eschhofen/Lahn. Listenpreise
gelten
unter dem Vorbehalt ihres Fortbestandes. Der am Tage der
Lieferung
gültige Listenpreis zuzüglich sämtlicher zu diesem Zeitpunkt
eventuell
erhobener Zuschläge ist maßgebend. Verpackungs- und
Versandkosten gehen zu
Lasten des Käufers. Auf den Endpreis wird die
Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe
aufgeschlagen.
3.
Kreditgrundlage
Grundlage
eines Auftrages ist die stets unverminderte Kreditwürdigkeit
des
Käufers. Bei Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse,
namentlich
bei Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens,
aber
auch bei Wechsel- und Scheckprotesten sind wir berechtigt, auf
Vorauskasse zu
bestehen oder vom Auftrage zurückzutreten.
4.
Liefertermin
Wir bemühen uns, genannte Liefertermine nach Möglichkeit
einzuhalten.
Alle nicht von uns zu vertretenden Ereignisse,
namentlich Fälle von
höherer Gewalt (z. B. Krieg, Blockade, Feuer, Aufruhr,
Streik, Betriebs-
störungen bei Vorlieferanten oder bei uns) sowie
unvorhersehbare
behördliche Maßnahmen berechtigen uns, nach unserer
Wahl entweder
vom Auftrag zurücktreten, im Rahmen des Möglichen
Teillieferungen
zu erbringen oder den Zeitpunkt der Lieferung um die
Dauer der hin-
dernden Ereignisse hinauszuschieben. Geraten wir in
Verzug, so kann
der Käufer lediglich ein Rücktrittsrecht herleiten.
Eine Nachfrist muß auf
mindestens 4 Wochen bemessen sein und muß per
Einschreibebrief
gesetzt werden.
5.
Sonderanfertigungen und Rücknahme
Ware,
die wir speziell für Sie anfertigen oder bei Vorlieferanten bestellen,
kann
weder annulliert, noch zurückgenommen werden. Rücknahme von
Lagerware kann nur
ausnahmsweise erfolgen. In diesen Fällen muß der
Käufer die Unkosten für die
Rücknahme tragen. Gutschrift ist nur dann
möglich, wenn Tag der Lieferung und
Rechnungsnummer bekannt sind.
6.
Gefahrenübergang
Die
Gefahr geht mit Absendung ab Werk bzw. Lager auf den Käufer
über,
auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert
sich
der Versand durch Verschulden des Käufers, so geht die Gefahr
bereits
vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Versi-
cherungen gegen
Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und
Kosten
des Käufers.
7.
Gewährleistung
Der
Käufer wird ausdrücklich auf die Pflicht zur unverzüglichen Unter-
suchung der
gelieferten Ware hingewiesen. Offensichtliche und erkenn-
bare
Mängel sind durch den Käufer ohne Verzögerung, spätestens je-
doch
innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware und vor Verarbeitung
oder Einbau schriftlich, unter
spezifizierter
Mängelangabe anzuzeigen.
Voraussetzung für ein Einstehen unsererseits ist außer
der Einhaltung
dieser
Frist auch, dass uns die Möglichkeit zur sofortigen Besichtigung
eingeräumt
wird. Nach begonnener Verarbeitung oder begonnenem
Einbau
der gelieferten Ware können Mängelrügen nicht mehr erhoben
werden. Bei
rechtzeitig angezeigten Mängeln räumen wir anstelle der
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
das Recht auf Nachbesserung
oder
Ersatzlieferung ein. Für den Fall, dass wir der Verpflichtung zur
Mängelbeseitigung
oder Ersatzlieferungen innerhalb einer vom Käufer in
schriftlicher Form zu
setzenden angemessenen Nachfrist nicht nach-
kommen,
kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die
Geltendmachung
weitgehender Ansprüche, insbesondere wegen
Folgeschäden
auch aus positiver Vertragsverletzung, verschulden bei
Vertragsschluß,
unerlaubter Handlung oder zugesicherte Eigenschaften
sind
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
8.
Zahlungsbedingungen
Sämtliche
Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab
Rechnungsdatum innerhalb
von 10 Tagen netto zahlbar. Überschreitet
der
Käufer das Zahlungsziel, so ist der Rechnungsbetrag, ohne dass es
einer
weiteren förmlichen Inverzugsetzung bedürfte mit banküblichen
Verzugszinsen
zu verzinsen. Im Falle des Verzuges des Käufers wer-
den
sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbin-
dung
sofort fällig. Für den Fall des Verzuges des Käufers sind wir ferner
berechtigt, von einem noch offenstehenden Auftrag zurückzutreten und
alle
weiteren Lieferungen von Vorauskasse abhängig zu machen.
9.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Ein
Zurückbehaltungsrecht kann an uns geschuldeten Zahlungen nicht
ausgeübt
werden. Eine Aufrechnung ist nur mit solchen Forderungen
zulässig,
deren Rechtmäßigkeit wir zuvor schriftlich anerkannt haben.
10.
Eigentumsvorbehalt
Von
uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus
der
Geschäftsverbindung bestehender Forderungen unser Eigentum
(Kontokorrentvorbehalt). Im Falle des Rücktritts vom Auftrage sind wir
berechtigt, die sofortige Rücklieferung auf Kosten des Käufers zu ver-
langen.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers an unserem Eigentum
ist
ausgeschlossen. Der Käufer ist zur Verfügung über unser Eigentum
nur
im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt.
Zu
einer auch im Range anschließenden Verpfändung oder Sicherungs-
übereignung
ist er nicht befugt.
Alle
Ansprüche aus dem Weiterverkauf unseres Eigentums tritt der
Käufer
im voraus in Höhe unserer anteiligen Lieferpreise an uns ab.
Der
Käufer verpflichtet sich, im Falle der Weitveräußerung auf Kredit
seinerseits
das Eigentum bis zur völligen Barzahlung vorzubehalten.
Die
daraus sich ergebenden dringlichen Ansprüche gelten schon jetzt
als
an uns abgetreten.
Die
vorstehende Abtretung nehmen wie hierdurch an.
Der
Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
unserer
Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Er ist
aber
nicht berechtigt, über solche Forderungen durch Abtretung an
Dritte
zu verfügen.
Im
Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, sich ab sofort
jeder
Verfügung über unser Eigentum zu enthalten und uns ein Ver-
zeichnis
unseres Eigentums sowie eine Liste der abgetretenen Außen-
stände
mit allen zum Einzug erforderlichen Details mitzuteilen und nach
unseren
Weisungen den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Der
Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt
auch
bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung
aufgenommen
werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Von
Zugriffen Dritter auf unser
Eigentum sowie Pfändungen an uns abgetre-
tene
Ansprüche sind wir unverzüglich zu unterrichten.
Unser
Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen
Bezahlung aller
Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weite-
res
unser Eigentum an den Käufer übergeht und die abgetretenen For-
derungen ihm
ohne Einschränkung zustehen. Vermischung und
Verarbeitung
von uns gelieferter Ware erfolgt in unserem Namen, so
daß
das Miteigentum gemäß § 947 ff BGB unmittelbar auf uns über-
geht.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für alle
Sachen,
die in unserem Miteigentum stehen.
11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es
gilt deutsches Recht, auch im Verhältnis zu ausländischen Ge-
schäftspartnern.
Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung sowie der Gerichtsstand ist
Limburg/Lahn.
12.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zah-
lungsbedingungen
unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
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